SIT-Pay hat eine vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Sicherheitsinformationstechnik) zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) mit einem Offline-USB-Sicherheitsmodul für sein CarWash Kassensystem integriert. Der Begriff stammt aus der deutschen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), welche ab 1. Januar 2020 die vollständige, unveränderte und manipulationssichere Speicherung von Geschäftsvorfällen und einiger weiterer Vorgänge verlangt.
Gesetzliche Fristen zur Einführung einer TSE
Einige Bundesländer haben im Juli 2020 weiterführende Nichtbeanstandungsregelungen bis zum 31. März 2021 erlassen. Für Registrierkassen, die aufgrund ihrer Bauart nachweisbar nicht umrüstbar sind und zwischen 25. November 2010 und Ende 2019 gekauft wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022. Mit Einbau der TSE geht auch die Meldepflicht der Kassen einher. Jede Registrierkasse muss ab Verwendung der TSE innerhalb von vier Wochen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Die Meldepflicht ist jedoch mit der Nichtbeanstandungsregelung vom 6. November 2019 solange ausgesetzt, bis eine digitale Übermittlungsmöglichkeit besteht.
SIT-Pay benötigt einen Auftrag für eine neue Kasse, bzw. den Auftrag für ein Update auf die Kassenversion mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) schnellstmöglich. Wir bestätigten dann dem Auftraggeber, dass er ein Kassensystem mit TSE bestellt hat um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
TSE-Modul – Interview
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